103 Jahre Immobilienmakler - seit 1921 in der 4. Generation
MENU

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Preisliste

Allgemeines

Die Firma GrundGut GmbH (im Weiteren: GrundGut) ist als Makler tätig. Sie weist ihrem Auftraggeber/Interessenten die Möglichkeit zum Abschluß eines Immobilienkauf- oder Mietvertrages nach und/oder vermittelt im Rahmen von Kauf- und/oder Mietvertragsverhandlungen zwischen den Parteien. Vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Änderungen (sog. „Bestellerprinzip“) ist im Erfolgsfall hierfür vom Interessenten eine Provision (Courtage) zu zahlen.
Diese AGB dienen der grundsätzlichen Reglung der Rechte und Pflichten zwischen GrundGut, Verkäufer/ Vermieter und Interessenten. Es steht den Parteien frei, neben diesen Bestimmungen zusätzlich ergänzende oder abändernde Vereinbarungen zu treffen. Voraussetzung für die Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen ist, daß diese mindestens in Textform getroffen werden. Alle Geschäftspartner erklären sich einverstanden, daß zur Abwicklung der Geschäfte erforderliche Daten durch GrundGut elektronisch gespeichert werden. Verkäufer und Vermieter sind zusätzlich damit einverstanden, daß die GrundGut anhandgegebenen Immobilien von dieser abgelichtet, diese Daten gespeichert und die Abbildungen zur Aufbereitung der Vermarktungsunterlagen verwendet werden. Eine Speicherung der Objektbilder und Daten auch über die Beendigung des Auftrages hinaus ist GrundGut gestattet. Für die Abwicklung aller Geschäfte gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Streitigkeiten mit Vollkaufleuten ist Gerichtsstand der Geschäftssitz von GrundGut.

1. Informationen und Haftung hierfür

Verkäufer/Vermieter verpflichten sich, GrundGut vorhandene Unterlagen vollständig, ggfs. in Ablichtung, zur Verfügung zu stellen und Informationen umfassend und wahrheitsgemäß zu erteilen. GrundGut gibt die erteilten Informationen nach bestem Wissen an Interessenten weiter, allerdings haftet sie nicht für deren Richtigkeit, sofern nicht die Unrichtigkeit der Information offensichtlich und erkennbar war.

2. Vorkenntnis

Ist ein angebotenes Objekt dem Interessenten als zum Verkauf/zur Vermietung stehend bereits bekannt, so hat er das GrundGut gegenüber zu offenbaren. Hierdurch soll GrundGut in die Lage versetzt werden zu entscheiden, ob der Auftrag als Vermittlungstätigkeit fortgesetzt oder abgebrochen wird.

3. Weitergabe von Objektinformationen

Jede unbefugte Weitergabe von Angeboten an Dritte, auch an Vollmacht- und Auftraggeber des Interessenten, führt im Falle eines darauf erfolgenden Vertragsabschlusses über das angebotene Objekt zu einer Schadenersatzpflicht des Weitergebenden in voller Provisionshöhe.

4. Makleralleinauftrag

GrundGut arbeitet grundsätzlich mit sog. „Makleralleinaufträgen“, d.h. der auftraggebende Verkäufer/Vermieter verpflichtet sich mit der Auftragserteilung für die Dauer des Auftrags neben GrundGut keinen weiteren Makler für das betreffende Objekt zu beauftragen. Im Falle des Verstoßes ist der Verkäufer/Vermieter mindestens verpflichtet, GrundGut die entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Die Geltendmachung eines Provisionsanspruches bleibt ausdrücklich vorbehalten. Abweichende Regelungen sind möglich, müssen jedoch ausdrücklich mindestens in Textform durch GrundGut bestätigt werden.

5. Provisionspflicht des Interessenten

Für den Fall des Zustandekommens eines rechtswirksamen Kauf- oder Mietvertrages (Hauptvertrag) aufgrund der Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit von GrundGut verpflichtet sich der Interessent eine Provision an GrundGut zu zahlen. Die Provision ist mit Abschluß des Hauptvertrages fällig. Die Höhe der Provision ergibt sich aus nachstehender Aufführung der Honorare und Courtagen, sofern nicht eine individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Im Zweifel gilt mindestens die ortsübliche Provision als vereinbart. Wird ein Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von GrundGut nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch von GrundGut nicht, sofern das zustandegekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Ein Provisionsanspruch steht GrundGut auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten nachgewiesenen bzw. vermittelten Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen aufgrund dieser Tätigkeit zustandekommen (Folgegeschäfte).

6. Erlaubnis der Doppelmaklertätigkeit

GrundGut darf auch als Doppelmakler, d. h. provisionspflichtig sowohl für Verkäufer oder Vermieter als auch für den Interessenten tätig werden, solange es hierdurch nicht zu einer Schädigung der Interessen des Auftraggebers kommt.

7. Haftungsausschluß

Bei Vertragsverletzungen ist die Haftung für mittlere und leichte Fahrlässigkeit durch GrundGut oder deren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei Vertragsschluß mit einem Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

8. Teilunwirksamkeit

Sollten Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstel- le der eventuell unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.

Courtagen, Honorare, Aufwendungsersatz

Für unsere Tätigkeit gelten die nachstehenden Provisions-, Courtage- und Aufwendungsersatzsätze (Änderungen vorbehalten) zwischen dem Interessenten und uns vereinbart und sind nach Entstehung (vgl. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Ziffer 5) an GrundGut zu zahlen. GrundGut ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen und Zwischenrechnungen zu stellen. Vorauszahlungen werden mit etwaigen Erfolgsprovisionen verrechnet. Alle Angaben verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt der vollständigen Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.).

1. Provisionssätze (Courtagen)

1.1. Kauf: Bei Grundstücks- oder Miteigentumsanteilskäufen beträgt die Provision 5,95 % (Fünfkommaneunfünf) inkl. MwSt. vom Gesamtkaufpreis und aller damit in Zusammenhang stehender Nebenleistungen des Verkäufers.

1.1.1. Ist der Käufer ein Endverbraucher und umfaßt der Grundstücks- oder Miteigentumsanteilskauf ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung, beträgt die Provision 2,975 % (Zweikommaneunsiebenfünf) inkl. MwSt. vom Gesamtkaufpreis und aller damit in Zusammenhang stehender Nebenleistungen des Verkäufers.

1.2. Erbbaurecht: Bei Bestellung oder Übertragung eines Erbbaurechtes beträgt die Provision 5,95 % (Fünfkommaneunfünf) inkl. MwSt. des Wertes des Grundstücks und des Wertes der vorhandenen Aufbauten und Gebäude.

1.3. Pacht: Bei Bestellung oder Übertragung von Pacht/Erbpacht beträgt die Provision 11,9 % (Elfkommaneun) inkl. MwSt. der Jahresgesamtpacht, mindestens jedoch EUR 500,-- (Fünfhundert) inkl. MwSt.

1.4. Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder sonstigen Gesellschaftsrechten beträgt die Provision 5,95 % (Fünfkommaneunfünf) inkl. MwSt. vom Wert des mitübertragenen Grundstücks.

1.5. An- und Vorkaufsrechte: Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten beträgt die Provision 5,95 % (Fünfkommaneunfünf) inkl. MwSt. des ermittelten Wertes, der sich aus dem Gesamtkaufpreis und aller Nebenleistungen des Veräußerers ergibt.

1.6. Vermietung und Verpachtung: Bei Verträgen mit unbefristeter Laufzeit beträgt die Provision a) bei Gewerbemietverträgen 3,57 (Dreikommafünfsieben) Bruttomonatsmieten inkl. MwSt. (Kaltmiete zzgl. Nebenkostenvorauszahlung) b) bei Wohnraummietverträgen 2,38 (Zweikommaachtunddreißig) Nettomieten inkl. MwSt. (Kaltmiete ohne Betriebskostenvorauszahlung). Bei Gewerberaummietverträgen, in denen eine Option für Fläche oder Laufzeit vereinbart wird, wird eine zusätzliche Provision von 0,6 (Nullkommasechs) Monatsmieten inkl. MwSt. vereinbart. Dieses gilt auch, wenn die Ausübung der Option noch ungewiß ist.

1.7. Finanzierungsvermittlung: Bei erfolgreicher Vermittlung einer Finanzierungsvermittlung beträgt die Provision 3,66% (Dreikommasechsundsechzig) inkl. MwSt. der Darlehenshöhe, mindestens jedoch EUR 1.000,- (Eintausend) inkl. MwSt.

2. Honorarberatung

2.1. Für Tätigkeiten, die im Rahmen einer Honorarberatung erbracht werden, berechnet GrundGut nur die tatsächlich entstandenen Aufwendungen gemäß gesonderter Arbeits- bzw. Tätigkeitsauflistung mit einem Pauschalbetrag von EUR 159,- (Einhundertneunundfünfzig) inkl. MwSt. je angefangene Stunde.

2.2. Die Berechnung erfolgt minutengenau, hilfsweise nach Zeiteinheiten. Eine Zeiteinheit entspricht 10 Minuten.

2.3. Wochenend-, Feiertags- oder Nachtarbeit wird nicht gesondert ausgewiesen, Zuschläge hierfür entstehen nicht.

2.4. Auslagen und Spesen werden gesondert berechnet. Wir berechnen einen Verwaltungskostenzuschlag von 15% (fünfzehn) auf die tatsächlichen Auslagen und Spesen.

2.5. Fahrtkosten werden mit EUR 0,85 (Nullkommafünfundachtzig) inkl. MwSt. je gefahrenen Kilometer berechnet.

3. Aufwendungsersatz

3.1. Als Aufwendungsersatz berechnet GrundGut nur die tatsächlich entstandenen Aufwendungen gemäß gesonderter Arbeits- bzw. Tätigkeitsauflistung. Unabhängig von der Art der Tätigkeit wie z. B. Bedarfsanalyse, Objektaufnahme, Exposéerstellung, Exposéänderung, Objektbegehung, Objektbesichtigung, Gutachterbegehung, Unterlagensichtung, Unterlagenprüfung, Telefon-, EMail- und sonstige Korrespondenzen, Bereitstellung, Versand und Kontrolle von Unterlagen, Fahrt- und Abwesenheitszeiten sowie anderen Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Vermarktung entstehen, einen Pauschalbetrag von EUR 129,- (Einhundertneunundzwanzig) inkl. MwSt. je angefangene Stunde.

3.2. Die Berechnung erfolgt minutengenau, hilfsweise nach Zeiteinheiten. Eine Zeiteinheit entspricht 10 Minuten.

3.3. Wochenend-, Feiertags- oder Nachtarbeit wird nicht gesondert ausgewiesen, Zuschläge hierfür entstehen nicht.

3.4. Auslagen und Spesen werden gesondert berechnet. Wir berechnen einen Verwaltungskostenzuschlag von 15% (fünfzehn) auf die tatsächlichen Auslagen und Spesen.

3.5. Fahrtkosten werden mit EUR 0,85 (Nullkommafünfundachtzig) inkl. MwSt. je gefahrenen Kilometer berechnet.

Download

PDF Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Preisliste
NACH OBEN
Zur Kenntnis genommen

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden. Mehr erfahren »